Förderanträge der Stiftung der Kreissparkasse Verden
Who can apply: Gemeinnützige Vereine und Institutionen aus dem Landkreis Verden. Die Maßnahme muss den Satzungszwecken des Vereins und den Förderzwecken der Stiftung entsprechen. Ausgeschlossen sind allgemeine Kosten, laufende Kosten, Personalkosten, Reisen, kommunale Aufgaben, bereits begonnene Maßnahmen und Dauerförderungen.
Deadline: Annahmeschluss für Frühjahrsentscheidung: 15. April; Annahmeschluss für Herbstentscheidung: 15. Oktober. Anträge können jederzeit eingereicht werden.