Harold Bob Stiftung Förderprogramm
Who can apply: Gefördert werden Projekte und Anträge mit Bezug zu den Satzungszwecken. Bei Personenförderung gilt: Personen mit Wohnsitz in Berlin und Umland bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Es werden auch inländische jüdische Schulen oder andere öffentlich-rechtliche bzw. gemeinnützige Bildungseinrichtungen unterstützt.
Deadline: Zweimal im Jahr, Termine auf Anfrage