Beiträge für kulturelle und gemeinnützige Projekte im Kanton Aargau
Who can apply: Das zu fördernde Projekt muss im Kanton Aargau angesiedelt sein und sollte einen Bezug zur Stadt Aarau haben. Gesuche werden ausschliesslich online entgegengenommen. Es werden keine wiederkehrenden und keine rückwirkenden Beiträge gesprochen.
Deadline: Zwei Entscheide pro Jahr im Frühling und im Spätherbst; keine rückwirkenden oder wiederkehrenden Beiträge.