Projektförderung im Bereich Bildende Kunst und Gartenbaukunst
Who can apply: Förderfähig sind Projekte von in Berlin und/oder Brandenburg lebenden und arbeitenden Künstlerinnen und Künstlern sowie Projekte von steuerbegünstigten Körperschaften. Ein vollständiger Finanzierungsplan ist erforderlich. Bereits begonnene Projekte werden nicht gefördert.