Förderung von Denkmalorgeln und nebenamtlichen Organistinnen und Organisten in Ostfriesland
Who can apply: Förderungswürdige Projekte im Sinne der Stiftungssatzung; Anträge für Projekte in evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden in Ostfriesland, insbesondere zur Förderung von Denkmalorgeln und zur Unterstützung nebenamtlicher Organistinnen und Organisten.
Deadline: Keine festen Fristen genannt; Vorstand entscheidet halbjährlich über eingehende Anträge.