BarmeniaGothaer Stiftung Förderprogramm
Who can apply: Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit gemeinnützig anerkanntem Vorhaben, das dem Stiftungszweck entspricht. Das Projekt muss dem jeweiligen jährlichen Förderthema entsprechen und vor Beginn beantragt werden. Erforderlich sind u. a. Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan, Registerauszug, Freistellungsbescheid bzw. vorläufige Satzungsmäßigkeitsfeststellung und aktuelle Kopie des Satzungszwecks.
Deadline: Von Januar bis 31. Mai 2026; Entscheidung Mitte bis Ende Juli 2026. In Ausnahmefällen können weitere Fristen festgelegt werden.