Förderantrag / Projektförderung der Gisela und Erwin Sick Stiftung
Who can apply: Förderempfänger müssen juristische Personen sein und die Anerkennung der Gemeinnützigkeit nachweisen. Gefördert werden nur Projekte im Rahmen des Stiftungszwecks; politisch oder religiös motivierte Projekte, Parteien bzw. parteinahe Institutionen sowie Feste, Jubiläen und Tagungen werden nicht gefördert.
Deadline: Förderanträge können jederzeit eingereicht werden.