Denkmalförderung (Förderung für Kulturdenkmale)
Who can apply: Förderfähig sind eingetragene Kulturdenkmale in Deutschland im Besitz von Privatpersonen, privaten gemeinnützigen Einrichtungen, Religionsgemeinschaften sowie Kommunen oder Landkreisen. Antragsberechtigt sind Eigentümer oder Verfügungsberechtigte (z. B. Pächter, Erbbauberechtigte), gemeinnützige Trägervereine oder Stiftungen; Nicht-Eigentümer benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers. Das Denkmal muss formal unter Denkmalschutz stehen; die Maßnahmen müssen denkmalverträglich und auf den Substanzerhalt ausgerichtet sein.
Deadline: Jährliche Einreichung bis 31. August; Entscheidung im Frühjahr des Folgejahres.