Denkmalförderung / Förderrichtlinien für die Bewilligung finanzieller Fördermittel zur Erhaltung von Kulturdenkmalen
Who can apply: Gefördert werden eingetragene Kulturdenkmale in Deutschland, die sich im Besitz von Privatpersonen, privaten gemeinnützigen Einrichtungen, Religionsgemeinschaften sowie Kommunen oder Landkreisen befinden. Antragsberechtigt sind Eigentümer oder Verfügungsberechtigte; Nicht-Eigentümer benötigen die schriftliche Zustimmung des Eigentümers. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Deadline: Antragsfrist für das Folgejahr: 31. August; Entscheidung im 1. Jahresquartal