Denkmalförderung
Who can apply: Förderung für formal unter Denkmalschutz stehende Kulturdenkmale in Deutschland; bevorzugt Denkmale in Besitz von Privatpersonen, privaten Einrichtungen, Fördervereinen, Kirchengemeinden und Kommunen. Erforderlich sind u.a. telefonische Erstberatung, schriftlicher Antrag, Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege, denkmalrechtliche/kirchenaufsichtliche Genehmigung, Kosten- und Finanzierungsplan sowie Fotos und Planunterlagen.
Deadline: Jährlich bis 31. August; Entscheidung im Frühjahr des Folgejahres.