Förderung durch die Georges-Anawati-Stiftung
Who can apply: Projekte müssen dem Stiftungszweck entsprechen, kreativ und innovativ sein und zur Begegnung, zum Kennenlernen und gemeinsamen Handeln von Menschen christlicher und muslimischer Tradition beitragen. Nicht gefördert werden u.a. staatliche und parteinahe Stiftungen, öffentliche Einrichtungen wie Universitäten/Institute, kirchliche Spitzenorganisationen und Einrichtungen, langfristige Projekte über zwei Jahre, Personalkosten mit rechtlichen Verpflichtungen, religionsverunglimpfende oder missionierende Projekte sowie Reisekosten.
Deadline: Projektanträge sollten bis zum 1. April bzw. 1. Oktober eines Jahres eingereicht werden.