Denkmalförderung / Förderung für Kulturdenkmale
Who can apply: Gefördert werden eingetragene Kulturdenkmale in Deutschland, die im Besitz von Privatpersonen, privaten gemeinnützigen Einrichtungen, Religionsgemeinschaften, Kommunen oder Landkreisen sind. Antragsberechtigt sind Eigentümer oder Verfügungsberechtigte sowie gemeinnützige Trägervereine oder Stiftungen; ein Antrag durch Nicht-Eigentümer ist mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers möglich. Voraussetzung sind eine telefonische Erstberatung, ein schriftlicher Förderantrag und die erforderlichen denkmalrechtlichen Unterlagen.
Deadline: Anträge für das Folgejahr können jährlich bis zum 31. August eingereicht werden. Die Entscheidung erfolgt im 1. Quartal des Folgejahres.