Förderanträge
Who can apply: Projekt muss gemeinnützig sein, im Gebiet des Evangelischen Kirchenverbandes Köln und Region liegen (Köln, Rhein-Erft-Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis) und einem Förderzweck der Satzung entsprechen; insbesondere Projekte zur Förderung des friedlichen Zusammenlebens mit Beteiligung einer sozialdiakonischen Einrichtung oder evangelischen Initiative.
Deadline: 31.12. eines Jahres; Entscheidung in der ersten Sitzung des Folgejahres (in der Regel Mitte Februar)