Allgemeine Projektförderung / Förderantrag
Who can apply: Anträge können von Institutionen gestellt werden, die selbst wegen der in § 2 Abs. 1 der Stiftungssatzung genannten Zwecke steuerbegünstigt sind. Gefördert werden ausschließlich gemeinnützige Institutionen und Körperschaften öffentlichen Rechts in der Region Lübeck.
Deadline: Förderantrag sollte drei Monate vor Beginn einer Maßnahme eingereicht werden.