Stiftungsförderung – Projekte zur geistlichen Weiterentwicklung (laufendes Förderangebot)
Who can apply: Gemeinden, Nachbarschaftsräume, Dekanate und übergemeindliche Initiativen der EKHN. Eigenanteil an der Finanzierung wird erwartet. Gefördert werden vor allem Beratung, Honorare externer Referent*innen, Fortbildungskosten; nicht gefördert werden Sachkosten, eigene Reisekosten oder eigene Personalkosten.
Deadline: Anträge können bis zum 15. Februar und 15. Oktober (laut Seiteninhalt) für die nächste Kuratoriumssitzung eingereicht werden. (An anderen Seiten wird 15. Mai / 15. Oktober genannt; die Webseite nennt mehrfach biannuelle Stichtage.)