Allgemeine Projektförderung / Förderantrag
Who can apply: Förderfähig sind Projekte und Einrichtungen in den Bereichen Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe, öffentliches Gesundheitswesen und/oder generationsübergreifende Gemeinwesenarbeit. Förderfähig sind Projekte und Einrichtungen in Trägerschaft steuerbegünstigter Körperschaften des privaten und öffentlichen Rechts sowie Einzelpersonen. Die Projekte können in Berlin, national oder international angesiedelt sein und müssen den Förderzwecken der Stiftung entsprechen.
Deadline: Keine festgelegten Termine; Antragstellung laufend möglich.