Einzelfallhilfen (Individual emergency aid)
Who can apply: Antragsberechtigt sind Caritasverbände, örtliche Caritasstellen, Personalfachverbände, Träger caritativer Dienste und Einrichtungen im Bistum Trier sowie das Bistum und seine zugeordneten Institutionen und Kirchengemeinden. Privatpersonen können nicht direkt beantragen; Einzelfallhilfen müssen über die genannten Partner beantragt werden.