Förderung von Forschungseinrichtungen im Bereich Palliativmedizin (regional unbegrenzt)
Who can apply: Forschungseinrichtungen und Institutionen, die auf dem Gebiet der Palliativmedizin forschen. Bei Körperschaften des privaten Rechts muss die Körperschaft selbst steuerbegünstigt sein. Beantragt werden können Personal- und Sachmittel; eine Förderung der eigenen Stelle, z.B. als Stipendium, ist ausgeschlossen.
Deadline: Keine festen Fristen genannt; Anträge können fortlaufend eingereicht werden.