Projektförderung
Who can apply: Förderfähig sind Projekte von gemeinnützigen Institutionen mit thematischem Bezug zu Jugend- und Altenhilfe, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Studentenhilfe sowie der Unterstützung von Personen, die körperlich, geistig oder seelisch benachteiligt sind. Förderanträge werden direkt an die Stiftung gestellt.
Deadline: Der Verwaltungsrat tagt grundsätzlich viermal im Jahr; keine festen Einreichungsfristen genannt.