Projektförderung
Who can apply: Antragsberechtigt sind förderfähige gemeinnützige Einrichtungen beziehungsweise gemeinnützige Institutionen. Das Projekt muss einen thematischen Bezug zur Jugend- und Altenhilfe, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Studierendenhilfe oder zur Unterstützung körperlich, geistig oder seelisch benachteiligter Personen haben. Die Förderung soll staatliche Angebote nicht ersetzen.
Deadline: Keine festen Antragsfristen angegeben; der Verwaltungsrat tagt grundsätzlich viermal jährlich.