Förderung durch die Evangelische Stiftung Hospiz
Who can apply: Antragsberechtigt sind evangelische Projekte und Initiativen, die Hospizarbeit, Palliativbetreuung oder Seelsorge in diesen Bereichen entwickeln, tragen und fördern. Eine Unterstützung für Personalkosten oder dauerhafte Verpflichtungen ist laut Satzung nicht möglich. Über die Vergabe entscheidet der Beirat der Stiftung.
Deadline: Anträge können jeweils zum 1. März oder zum 1. Oktober eingereicht werden. Eine Entscheidung erfolgt in der Regel bis Ende März beziehungsweise Ende Oktober.