Margarethe-Schauer-Fonds
Who can apply: Antragsberechtigt sind evangelische Schulgemeinschaften der Evangelischen Schulstiftung in Mitteldeutschland. Projekte sollen gemeinnützig angelegt sein und zusätzlich zu Eigenmitteln oder weiteren Förderern finanziert werden (Prinzip der 'Zweiten Mark').
Deadline: Anträge bis 31. Dezember eines jeden Jahres; Rückmeldung bis 1. März des Folgejahres.