Wissenschaft & Forschung
Who can apply: Antragsteller muss eine gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Institution sein. Juristische Personen des Privatrechts benötigen einen Satzungszweck zur Förderung von Wissenschaft & Forschung und/oder öffentlicher Gesundheitspflege sowie einen aktuellen Freistellungsbescheid. Projektstart frühestens sechs Wochen nach Antragstellung. Kunst- und Kulturprojekte werden in der Regel nicht angenommen.
Deadline: Keine Fristen/Deadlines; jederzeit einreichbar.