Projektförderung
Who can apply: Antragsberechtigt sind Künstler*innen, die in Deutschland arbeiten, ihr Studium bereits abgeschlossen haben, aktuell beziehungsweise zum Zeitpunkt der Projektrealisierung nicht an einer Hochschule oder Akademie immatrikuliert sind und denen die finanziellen Mittel für ein aktuelles Projekt oder Vorhaben fehlen. Ein Bezug zu München ist Voraussetzung. Das bisherige Werk wird in die Beurteilung einbezogen.
Deadline: Abgabetermin für die Projektförderung im 2. Halbjahr 2026: 17. September 2026. Die Stiftung entscheidet zweimal jährlich über Förderanträge.