Zuwendungsantrag / Projektförderung der Erwin Fey Stiftung Berlin
Who can apply: Antragsberechtigt sind Vereine, Vereinigungen, Organisationen und Einzelpersonen. Gefördert werden Projekte in Berlin und Brandenburg für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche, die der Persönlichkeitsbildung, der Schul- oder Ausbildung dienen und/oder Chancengleichheit fördern.
Deadline: Vierteljährliche Stiftungssitzungen; laut aktuellem Hinweis sollen Anträge bis 04.06.2026 für die Sitzung am 11.06.2026 eingehen. Weitere Termine werden veröffentlicht.