Ernst und Adele Licht Stiftung
Who can apply: Anträge auf Förderung können von natürlichen Personen und Institutionen gestellt werden, die selbst wegen Verfolgung der in der Stiftungssatzung genannten Zwecke steuerbegünstigt sind. Förderanträge sollen drei Monate vor Beginn einer Maßnahme eingereicht werden.
Deadline: Förderanträge sollten drei Monate vor Beginn einer Maßnahme eingereicht werden.