Erika und Walther Jürgens Stiftung
Who can apply: Anträge auf Förderung können von natürlichen Personen und Institutionen gestellt werden, die selbst wegen Verfolgung der in der Stiftungssatzung genannten Zwecke steuerbegünstigt sind.
Deadline: Förderanträge sollen drei Monate vor Beginn einer Maßnahme eingereicht werden.