Förderung für gemeinnützige Projekte im Stadtgebiet Bad Wünnenberg
Who can apply: Vorhaben müssen den satzungsmäßigen gemeinnützigen Zwecken der Stiftung entsprechen und werden vorrangig in der näheren Sintfeld-Region bzw. im Stadtgebiet Bad Wünnenberg gefördert. Kommunale Pflichtaufgaben sind ausgeschlossen. Antragsteller müssen angemessene Eigenmittel einbringen; bei größeren Projekten sind weitere Finanzierungsmöglichkeiten auszuschöpfen und nachzuweisen. Bereits abgeschlossene Projekte sind in der Regel ausgeschlossen. Für Anträge aus dem Stadtgebiet Bad Wünnenberg gelten die auf der Antragsunterlagen-Seite bereitgestellten Unterlagen.
Deadline: Antragsfristen sind der 15. März und der 15. September eines jeden Jahres. Nach dem jeweiligen Termin eingehende Anträge werden grundsätzlich erst zum nächsten Termin berücksichtigt.