Förderung für gemeinnützige Projekte im Stadtgebiet Bad Wünnenberg
Who can apply: Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen, soweit die Zuwendung den satzungsgemäßen Zwecken dient. Projekte sollen gemeinnützig sein, Eigenmittel sind in angemessenem Umfang einzubringen, bei größeren Projekten sind weitere Finanzierungsquellen auszuschöpfen, und für bereits abgeschlossene Projekte wird in der Regel keine Förderung gewährt.
Deadline: 15. März und 15. September eines jeden Jahres; der Vorstand kann weitere Fristen festlegen.