Allgemeine Regionalförderung (Energiestiftung Sintfeld)
Who can apply: Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen, sofern die Zuwendung den satzungsmäßigen Zwecken dient; Projekte müssen gemeinnützig sein und in der Regel vor Ort (Region Sintfeld / Bad Wünnenberg) wirken. Kommunale Pflichtaufgaben werden nicht gefördert. Für größere Projekte sind Eigenmittel und Nachweise weiterer Finanzierungszusagen Dritter erforderlich.
Deadline: Regelmäßig zwei jährliche Einreichstermine: 15. März und 15. September (Anträge, die nach dem Termin eingehen, werden erst zum nächsten Termin berücksichtigt).