Einzelfallhilfe und Unterstützung wohltätiger Einrichtungen für Blinde und Sehbehinderte in der Ostschweiz
Who can apply: Blinde und sehbehinderte Personen mit Wohnsitz in der Region Ostschweiz; für Einzelfallhilfe ist Bedürftigkeit Voraussetzung. Auch wohltätige Einrichtungen können unterstützt werden, sofern sie Personen des Zielpublikums unterstützen.
Deadline: Gesuche möglichst mindestens einen Monat vor dem nächsten Sitzungstermin einreichen. Sitzungstermine 2026: 30.4., 3.9. und 2.12.