Unterstützung für Blinde und Sehbehinderte in der Region Ostschweiz
Who can apply: Blinde und Sehbehinderte mit Wohnsitz in der Region Ostschweiz; bei Einzelfallhilfe wird Bedürftigkeit vorausgesetzt. Auch wohltätige Einrichtungen können unterstützt werden, sofern sie Personen der Zielgruppe unterstützen.
Deadline: Sitzungstermine 2026: 30.4., 3.9. und 2.12.; Gesuche möglichst mindestens einen Monat vor dem nächsten Sitzungstermin einreichen.