Beitragsgesuche
Who can apply: Nur juristische Personen wie Vereine oder Stiftungen mit wohltätigem und/oder gemeinnützigem Zweck; Steuerbefreiung erforderlich. Unterstützt werden Projekte, die grösstenteils Bewohnerinnen und Bewohnern von Zürich oder Graubünden zugutekommen. Keine Privatpersonen, keine kulturellen Zielsetzungen, keine bereits realisierten Projekte und grundsätzlich keine Defizitdeckungen oder Defizitgarantien.
Deadline: Stadt Zürich: 1. September bis 30. November; Kanton Graubünden: bis 31. Dezember