Denkmalförderung / finanzielle Fördermittel zur Erhaltung von Kulturdenkmalen
Who can apply: Förderfähig sind eingetragene Kulturdenkmale in Deutschland, insbesondere im Besitz von Privatpersonen, privaten gemeinnützigen Einrichtungen, Religionsgemeinschaften sowie Kommunen oder Landkreisen. Antragsberechtigt sind Eigentümer oder Verfügungsberechtigte, gemeinnützige Trägervereine oder Stiftungen; in besonderen Fällen auch Fachleute für Einzelleistungen. Der Antrag muss die denkmalrechtlichen Genehmigungen, Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege, Kosten- und Finanzierungsplan, Fotos, Planunterlagen und weitere Nachweise enthalten.
Deadline: Antrag bis 31. August für das Folgejahr; Entscheidung im 1. Jahresquartal.