Förderung durch die Dr.-Heinrich-Landerer-Stiftung
Who can apply: Antragsberechtigt sind alle Beschäftigten, Patienten, Bewohner und ehrenamtlichen Mitarbeiter des Christophsbades und des Christophsheimes sowie sonstige an der Arbeit des Christophsbades und des Christophsheimes mitwirkende Personen. Förderfähig sind zudem Projekte und Einrichtungen, die gemeinnützig dem Stiftungszweck entsprechende Ziele verfolgen.
Deadline: Bis zum jeweiligen Sitzungstermin eingegangene Förderanträge werden entschieden; keine festen Fristen genannt.