Förderung gemeinnütziger Vereine und Organisationen
Who can apply: Gemeinnützige Organisationen und Vereine; Nachweise wie Freistellungsbescheid (max. 5 Jahre alt) oder Bescheid nach § 60a A.O. (max. 3 Jahre alt), Satzungsauszug, Nachweise über bereits durchgeführte Projekte oder Unterstützungen, sowie Nachweis der geförderten Unterstützung nach Durchführung.