Aktion „Gutes Tun mit Herz“
Who can apply: Antragsberechtigt sind ausschließlich gemeinnützig anerkannte Vereine und Einrichtungen mit Sitz in Obertshausen. Die Projekte müssen im jeweiligen Förderjahr umgesetzt werden und einen klaren Bezug zu den genannten Förderschwerpunkten haben. Gefördert werden ausschließlich projektbezogene Ausgaben; Miete, Personal- und Versicherungskosten sind ausgeschlossen.
Deadline: Förderzyklus 2026: 31. Januar 2026. Die Förderaktion wird jährlich angeboten; der nächste erwartete Bewerbungsschluss ist der 31. Januar 2027.