Projektbeiträge für Natur-, Tier- und Landschaftsschutz in der Schweiz
Who can apply: Unterstützt werden nur Vorhaben, deren Umsetzung erst nach dem Entscheid des Stiftungsrates beginnt. Die Stiftung zeigt Zurückhaltung bei Gesuchen für nachträgliche Finanzierung von Projektaufwand oder Projektmehraufwand sowie bei periodischen Beiträgen. Für den Betriebsaufwand von Organisationen werden keine Beiträge geleistet. Beiträge werden nur ausgerichtet, wenn zweckbestimmte öffentliche Mittel auf gesetzlicher oder verordnungsrechtlicher Grundlage ausgeschöpft sind.
Deadline: Keine festen Fristen angegeben; Gesuche können offenbar laufend eingereicht werden.