Allgemeine Beitragsleistungen für Natur- und Naturschutzprojekte
Who can apply: Unterstützt werden konkrete, umsetzungsorientierte Vorhaben im Natur- und Landschaftsschutz in der Schweiz, insbesondere in der Ostschweiz. Die Umsetzung darf erst nach dem Entscheid des Stiftungsrates beginnen. Keine Beiträge für Betriebsaufwand, keine periodischen Beiträge und keine nachträgliche Finanzierung von Projektaufwand. Öffentliche Mittel müssen ausgeschöpft sein. Es bestehen keine Rechtsansprüche auf Beiträge.
Deadline: Keine feste Frist angegeben; Gesuche können laufend eingereicht werden.