Projektförderung für junge Menschen für soziale Demokratie
Who can apply: Antragsberechtigt sind grundsätzlich junge Menschen mit Projektideen oder Initiativen, sofern sie förderungswürdig erscheinen. Fördergelder können Körperschaften beantragen, die als gemeinnützig anerkannt sind, oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, z. B. eingetragene Vereine (e.V.) oder kommunale Jugendeinrichtungen. Die Initiative muss rechtsfähig und gemeinnützig sein; nicht rechtsfähige Initiativen sollen einen gemeinnützigen Träger suchen.
Deadline: Anträge werden laufend entgegengenommen.