Projektförderung für junge Menschen für soziale Demokratie
Who can apply: Antragsberechtigt sind grundsätzlich junge Menschen mit Projektideen oder Initiativen, die im Sinne der Stiftung förderungswürdig erscheinen, sowie Körperschaften, die als gemeinnützig anerkannt sind, oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Initiative muss rechtsfähig und gemeinnützig sein; nicht rechtsfähige Initiativen sollen einen gemeinnützigen Träger suchen.
Deadline: Anträge werden laufend entgegengenommen.