Allgemeine Förderungen der Klosterkammer Hannover
Who can apply: Gefördert werden qualitätvolle, wegweisende und nachhaltige Projekte mit konkretem Bedarf, direkter Zielgruppenorientierung, professionellen Methoden, qualifizierten Mitarbeitenden, wirtschaftlicher Mittelverwendung und plausibler Anschlussfinanzierung bei langfristigen Vorhaben. Bereits begonnene Projekte sind ausgeschlossen. Es werden nur projektbezogene Ausgaben gefördert; keine institutionelle Förderung.
Deadline: Für Antragssummen ab 50.000 Euro gelten nächste Stichtage am 1. Oktober 2026 und 1. April 2027.