Antragstellung auf Fördermittel
Who can apply: Anträge können von gemeinnützigen Einrichtungen oder öffentlichen Rechtsträgern gestellt werden. Das Vorhaben muss zu den Zielen und dem Zweck der Stiftung passen, Bedürftigkeit, Notwendigkeit und Nachhaltigkeit erkennen lassen. Kein Rechtsanspruch auf Förderung; Ablehnung u.a. bei natürlichen Personen, nicht gemeinnützigen Organisationen, laufenden Betriebskosten, fehlendem Eigenanteil über 3.000 Euro oder fehlender Bedürftigkeit.
Deadline: Keine festen Fristen genannt; Anträge können fortlaufend eingereicht werden.