Förderung von Kinderschutzprojekten und -maßnahmen
Who can apply: Kinderschutzinitiativen können Anträge auf Unterstützung stellen. Förderfähig sind Vorhaben im Rahmen der satzungsgemäßen Zwecke: wissenschaftliche Untersuchungen zu Fragen des Kinderschutzes und der Kinderschutzarbeit, praktische Maßnahmen und Projekte zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeitende im Bereich Kinderschutz sowie Öffentlichkeitsarbeit über die Belange des Kinderschutzes. Über die Förderung entscheidet das Kuratorium; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Deadline: Anträge müssen bis zum 1. Juni eines Jahres eingehen; Entscheidung des Kuratoriums im Herbst.