Förderung für Menschen mit Down-Syndrom (Allgemeine Projekt- und Einzelförderung)
Who can apply: Gefördert werden Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Antragsteller sollen die Lebenssituation, Begründung der Förderung und voraussichtliche Kosten darlegen. Bewilligte Mittel werden als Zuschuss an die durchführenden Institutionen/Therapeuten ausgezahlt, nicht an den Antragsteller.
Deadline: Keine festen Fristen angegeben; es heißt, bestimmte Fristen müssen nicht eingehalten werden und die Vergabe erfolgt nach Prüfung durch den Vorstand.