Förderprojekte / Förderung der Denkmalpflege
Who can apply: Förderfähig sind Vorhaben an Kulturdenkmalen, die nach den Förderrichtlinien als förderungswürdig eingestuft werden. Die Stiftung wird nach eigenem Ermessen tätig und lässt Anträge fachlich durch die Landesdenkmalpflege beraten. Sanierungsmaßnahmen, mit denen bereits vor Antragstellung begonnen wurde, werden nicht gefördert.
Deadline: Keine festen Fristen genannt; Anträge können offenbar laufend eingereicht werden, vorbehaltlich Prüfung und Förderentscheidung.