Einzel-Waisen-Förderung (Ausbildungsförderung für Waisen und Halbwaisen)
Who can apply: Waisen oder Halbwaisen, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres einen oder beide Elternteile durch Tod verloren haben; primär förderungswürdig bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres; bedürftig (keine oder geringe regelmäßige Bezüge, kein ausreichendes Vermögen). Gefördert werden ausschließlich einzelne Personen in Deutschland (keine Einrichtungen oder Vereinigungen).