Förderung von Projekten in den Bereichen Natur-, Umwelt- und Tierschutz sowie Umweltbildung
Who can apply: Antragsberechtigt sind andere steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts. Praktisch können eingetragene und als gemeinnützig anerkannte Vereine und Verbände im Bereich der Stadt Mölln Anträge stellen, sofern sie laut Satzung oder Vereinszweck im Natur- und Umweltschutz, Tierschutz oder in der Umweltbildung tätig sind. Auch die Stadt Mölln sowie andere öffentliche Körperschaften mit passendem Zweck und Wirkung im Raum Mölln können antragsberechtigt sein.