Förderprojekte / Projektförderung
Who can apply: Förderfähig sind Projekte, die sich gemäß Satzung den Zwecken der Stiftung widmen, u. a. Bildung und Erziehung, Wissenschaft und Forschung, Umwelt-, Naturschutz und Landschaftspflege, Kunst und Kultur, Brauchtum und Heimatpflege, kirchliche Zwecke, Sport, mildtätige Zwecke, Tierschutz sowie anerkannte Wohlfahrtsverbände und angeschlossene Einrichtungen. Die Projektförderung erfolgt einmal im Kalenderjahr auf Basis von Projektanträgen innerhalb der öffentlich bekanntgemachten Frist.
Deadline: Anträge werden bis 31.01. des Folgejahres gesammelt; Entscheidung im 1. Quartal.