Projektförderung der Bürgerstiftung der Hansestadt Wismar
Who can apply: Gefördert werden nur satzungsgemäße Projekte mit Bezug zur Hansestadt Wismar. Nicht förderfähig sind kommerzielle Veranstaltungen, Stiftungen und Kapitalaufbau von Vereinen, Privatpersonen sowie politische oder religiöse Gruppen, wenn damit vorwiegend politische oder religiöse Aufgaben/Veranstaltungen abgesichert werden sollen. Projekte außerhalb Wismars werden nicht berücksichtigt.
Deadline: Laufende Antragstellung; Entscheidung zweimal jährlich im Frühjahr und Herbst.