Förderantrag / Projektförderung der Bürgerstiftung Wesseling
Who can apply: Antragsteller müssen grundsätzlich als gemeinnützig anerkannt sein und das Projekt muss gemeinnützige Wirkung entfalten. Das Projekt muss einen Bezug zu den in Wesseling lebenden Menschen haben und darf keine gesetzlichen Pflichtaufgaben der Stadt Wesseling oder des Rhein-Erft-Kreises übernehmen. Bei nicht gemeinnützigen Antragstellern kann geprüft werden, ob die Bürgerstiftung das Projekt selbst durchführen kann.
Deadline: Keine feste Frist angegeben; Anträge können laufend eingereicht werden.