Förderantrag / Projektförderung der Bürgerstiftung Wesseling
Who can apply: Antragsteller muss gemeinnützig sein; das Projekt muss gemeinnützig wirken und einen Bezug zu den in Wesseling lebenden Menschen haben. Die Stiftung unterstützt keine Aufgaben, die zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Stadt Wesseling oder des Rhein-Erft-Kreises gehören.
Deadline: Keine festen Fristen genannt; Anträge können offenbar fortlaufend eingereicht werden.