Projektförderung der Bürgerstiftung Weingarten
Who can apply: Projektförderung ist an die Satzung und die Förderrichtlinie der Stiftung gebunden. In der Regel sollen Projekte einen hohen Anteil ehrenamtlicher Arbeit, Modell- und Vorbildcharakter, Nachhaltigkeit und Breitenwirkung, einen innovativen Ansatz, Hilfe zur Selbsthilfe oder Nothilfe aufweisen. In der Regel nicht gefördert werden Projekte außerhalb Weingartens/Württembergs, kommerzielle Veranstaltungen und Fundraising-Aktivitäten, politische und religiöse Gruppierungen, Förderungen über längere Zeiträume sowie Vorhaben im Pflichtbereich staatlicher oder staatlich finanzierter Institutionen.
Deadline: Keine festen Fristen genannt; Förderanträge können fortlaufend eingereicht werden.