Projektförderung der Bürgerstiftung Wangen im Allgäu
Who can apply: Gefördert werden Vorhaben, die den satzungsgemäßen Zwecken der Bürgerstiftung entsprechen und einen Bezug zur Großen Kreisstadt Wangen im Allgäu mit ihren Ortschaften haben. Einzelfallförderungen außerhalb des Gebiets sind möglich, wenn ein Bezug zu den in Wangen lebenden Menschen besteht. Für Mittel aus dem Gründungsvermögen Moryc gilt der Stifterwille, dass sie nur für bedürftige Kinder und Jugendliche verwendet werden dürfen.
Deadline: Keine festen Fristen genannt; Anträge können formlos eingereicht werden.