Meisterschaftsförderung für die KSV-Mitgliedsvereine
Who can apply: Vereine, die im Geschäftsgebiet der VR Bank in Holstein sitzen bzw. KSV-Mitgliedsvereine; laut Richtlinie können Vereine, die seit dem 1. Januar 2025 bereits an Wettkämpfen wie Landes-, Norddeutschen oder vergleichbaren Meisterschaften teilgenommen haben, rückwirkend Förderanträge stellen.
Deadline: rückwirkende Anträge für Teilnahmen ab 1. Januar 2025; weitere Fristen laut KSV-Richtlinien