Förderung von Projekten
Who can apply: Gefördert werden nur steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Projekten, die den satzungsgemäßen Zwecken entsprechen, einen direkten Bezug zu Rellingen haben, nachhaltig und gemeinwohlorientiert sind. Kein Rechtsanspruch auf Förderung. Ausgeschlossen sind u.a. Projekte außerhalb Rellingens, kommerzielle Veranstaltungen, politische Gruppierungen, reine Baumaßnahmen und Vorhaben im Pflichtbereich staatlicher/kommunaler Institutionen.
Deadline: Ganzjährig einreichbar.