Projektförderung der Bürgerstiftung Plauen
Who can apply: Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, insbesondere Plauener Vereine, Institutionen und Initiativen. Bevorzugt werden Projekte mit Modell- und Vorbildcharakter, innovativem Ansatz sowie Nachhaltigkeit und Breitenwirkung für die Plauener Bevölkerung.
Deadline: Jährliche Frist zum 30. November für die jeweilige Förderperiode.